In einer Pflegeverfügung können Sie ganz klar Ihre persönlichen Wünsche, Vorstellungen, Bedürfnisse und Gewohnheiten für den Fall einer Pflegebedürftigkeit festlegen. Wie zum Beispiel : Essen, Kleidung, Hobbys, Bücher, Fernsehsendungen, Schlafgewohnheiten,………