Die Kunden erhalten einen anwaltlich erstellten, personifizierten Nachtrag zur bestehenden, bei der Deutschen Vorsorgedatenbank AG eingelagerten Vorsorgevollmacht (Patientenverfügungen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen) sowie eine Mandanteninformation mit einer detaillierten Beschreibung der geänderten Rechtslage. Die Kunden müssen diesen Nachtrag nur noch mit Ort und Datum versehen und die unterschriebenen Originale per Post zurück senden.
Dieser Update Service wird allen Kunden zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, wer die eingelagerten Dokumente erstellt hat.
Somit ist bei Rücksendung der unterzeichneten Nachträge durch die Kunden sichergestellt, dass die bestehenden Vorsorgevollmachten auf dem neuesten Stand bleiben.
Außer den vereinbarten jährlichen Gebühren für den Einlagerungs- und Update Service fallen keine Kosten an.
Für Kunden, die ihre Vorsorgevollmacht über die von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG empfohlenen Rechtsanwälte haben erstellen lassen, jedoch den Update Service nicht gebucht haben, unterbreiten wir gern ein Angebot für diese und zukünftige Aktualisierungen.
Kunden die ihre Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar vor Ort haben erstellen lassen und die Originale selbst verwahren, sollten sich dort nach der Aktualität der Unterlagen und einem eventuellen Update erkundigen.
Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der vor August 2017 erstellten Vorsorgevollmachten, auch die mit Hilfe von Ankreuzformularen erstellten, auf die neuen Regelungen angepasst werden müssen.
Die aktuelle Gesetzesänderung zeigt, wie wichtig und hilfreich ein professioneller Update Service für die persönliche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist.
Weitere Informationen zum aktuellen Update Service erhalten Sie in diesem kurzen Video.