Ein Testament rundet die persönliche Vorsorge ab. Die gesetzliche Erbfolge passt nicht immer zu den familiären Konstellationen. Beispielsweise bei sogenannten Patchwork Familien besteht oft dringender Handlungsbedarf. Ein Verzicht auf eine schriftliche Nachlassregelung kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Für die Erstellung eines Testaments ist die Unterstützung durch ausgewiesene Fachanwälte dringend anzuraten. Bei einer telefonischen Erstberatung mit einem Rechtsanwalt von der Kanzlei SKW Schwarz wird der Bedarf ermittelt. Wird im Rahmen dieses Gesprächs festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Testament vorliegen, wird auf Veranlassung des Auftraggebers der Testament Entwurf erstellt. Das daraus resultierende Testament wird vom Auftraggeber handschriftlich niedergeschrieben. Liegt kein Handlungsbedarf vor, endet der Vertrag nach dem Telefonat. Für Kunden der Deutschen Vorsorgedatenbank, die bereits eine Vorsorgevollmacht beim Unternehmen hinterlegt haben, kann das Testament zudem kostenfrei verwahrt werden.